Die Technische Kommission (TK) und der Sportausschuss der DBU beschließen Übergangsregelungen zur Abnahme von Seilzuganlagen

 

Nachdem die International Bowling Federation (IBF) im November 2020 ohne Rückendeckung der USBC  Seilzuganlagen weltweit für den Sportbetrieb zugelassen hat,stand die DBU vor dem Dilemma, wie solche Bahnen abgenommen werden können. 

Denn die USBC hat bisher noch keine Zulassung für Seilzuganlagen ausgesprochen und dementsprechend gibt es auch noch keine Regularien der USBC, wie solche Anlagen abgenommen werden sollen.

Nach längerem Hin und Her hat sich nunmehr die Technische Kommission der DBU mit dem DBU-Sportausschuss auf ein vorläufiges Verfahren verständigt, wie Seilzuganlagen abgenommen werden können, bis es von der USBC entsprechende Regelungen gibt.

Hier nun die vorläufigen Regelungen der DBU zur Abnahme von Seilzuganlagen

Folgende Abnahmemodalitäten gelten für Bahnen mit String Pinsetter:

  • die Abnahme der Bahnen inkl. Topografie, des Pindeck und des Pindeckbereichs (Kickbacks, Kickback Platten und Flatgutter) erfolgt wie sonst auch nach den geltenden USBC Spezifikationen
  • Seilmaschinen, Seil-Pins, Seile und Falltiefe hinter dem Pindeck werden derzeit nicht auf Einhaltung bestimmter Spezifikationen überprüft. Eine Abnahme kann jedoch bei Vorliegen offensichtlicher Mängel an der Seilmaschine, den Pins oder deb Seilen verweigert werden.
  • derzeit durchgeführte Abnahmen haben eine Gültigkeit bis längstens 30.06.2023, da bis dahin auch die USBC Spezifikationen veröffentlicht sein sollten. Ist dies nicht der Fall, verlängern sich die Abnahmen bis zur tatsächlichen Veröffentlichung der Spezifikationen
  • alle Maschinen, Pins und Bauteile im Pindeckbereich sind ab Veröffentlichung der USBC Spezifikationen einer Nachprüfung zu unterziehen. Wird hierbei festgestellt, dass die Pins, Bahnen und Maschinen den dann geltenden USBC Spezifikationen entsprechen, wird die Abnahmegültigkeit auf die regulären 3 Jahre ab Abnahmedatum automatisch verlängert, werden Abweichungen festgestellt, erlischt die Abnahme bis zur genannten Übergangsfrist zum 30.06.2023. Eine Korrektur auf die dann geltenden Spezifikationen erneuert die Abnahme auf die regulären 3 Jahre ab Abnahmedatum. Die Nachprüfung umfasst nur die Maschinen, Pins und Bauteile im Pindeckbereich.
  • für die Nachabnahmen wird die DBU Lizenzgebühr nicht erneut fällig, sondern lediglich die Vergütung für den Bahnabnehmer.