Update vom 17.6.2020: Ergänzende Information für Beidhänder.
Ab 1. August 2020 sind keine Ausgleichsbohrungen mehr zugelassen!

Die Änderung ist im Regelwerk der USBC - und dementsprechend in der Sportordnung der DBU - zwar schon vor Längerem erfolgt, wird aber erst in diesem Jahr wirksam. Deshalb soll hiermit noch einmal daran erinnert werden, dass ab dem 1. August 2020 keine Gewichtsausgleichsbohrungen mehr zugelassen sind.

Alle in einem Ball vorhandenen Bohrungen müssen bei jedem Wurf durch die Finger und - bei vorhandenem Daumenloch - durch den Daumen der Spielhand verwendet werden. Eine bei einem Wurf nicht benutzte Bohrung wird als Ausgleichsbohrung angesehen.

Da für den Spielbetrieb der BBU auch die Sportordnung der DBU ausschlaggebend ist, gelten die neuen Regeln auch für den BBU-Spielbetrieb.

Weitere Neuerungen der "Technischen Bestimmungen für Bälle" betreffen das Reinigen der Bälle.

Hier der Link zur "DBU Sportordnung - Technische Bestimmungen Bowlingbälle"

Ergänzende Information für "Beidhänder" (von Jürgen Dozauer, Leiter TK der DBU): 

Hat ein Ball nur zwei Fingerlöcher und kein Daumenloch, so ist auf der Balloberfläche eine Markierung (Gravur in Form eines Plus-Zeichens oder Kreuzes o. Ä.) anzubringen, welche die Seite kennzeichnet, auf der die Handfläche aufliegt. Dadurch darf der Ball nur in einer bestimmten Position gehalten werden und nicht um 180 Grad verdreht.

Die ganzen neuen Regelungen haben den Grund, dass "daumenlose" Spieler durch eine trotzdem vorhandene Daumenlochbohrung, diese wie eine Gewichtsausgleichbohrung nutzen konnten und dadurch das Laufverhalten des Balles beinfflussen konnten. Diese Möglichkeit hat ein Spieler, der mit Finger- und Daumenloch spielt nicht. Somit soll die Chancengleichheit wieder hergestellt werden.