Neu!: Gastspielrecht für Frauen
Auch wenn man sich im Moment nicht so richtig vorstellen kann, dass im September mit der neuen Ligasaison begonnen werden kann, so müssen wir doch vorbereitet sein. Deshalb veröffentlicht der Sportwart der BBU wie jedes Jahr sein Infoschreiben zur Saison 2020-21.
Es dürfte wohl jedem klar sein, dass alle Planungen für die Saison 2020-21, also nicht nur die Ligaplanung, unter Vorbehalt stehen. Der Sportausschuss der BBU wird zudem in den nächsten Tagen eine Alternativplanung beraten, falls die Ligen nicht in diesem Jahr gestartet werden können.
Die Unsicherheiten in der Planung bedeuten aber auch, dass mit Absagen einzelner Wettbewerbe bzw. mit Terminverlegungen gerechnet werden muss, und das unter Umständen auch kurzfristig.
Die Wechselfrist 30. Juni 2020 bleibt grundsätzlich bestehen. Inwieweit sie bezüglich Aufstiegsspielen bzw. Relegationsspielen angepasst wird, hängt von Entscheidungen der DBU ab, da die Wechselfrist in der Sportordnung der DBU verankert ist. Und die Sportordnung der DBU ist auch für den Spielbetrieb der BBU gültig.
Doch hier nun die wichtigsten Punkte aus dem Info-Rundschreiben des Sportwartes:
- zu erledigen bis zum 10. Juli 2020
- Mannschaftsmeldungen (keine namentliche Spielermeldung) mit Formular an den zuständigen Bereichssportwart Nord/Süd
- Anforderungen der Spielerlizenzen (RL-Karten) mit Formular an die RL-Wartin
- zu erledigen bis zum 10. August 2020 6. Dezember 2020
- Namentliche Spielermeldung mit Formular an den zuständigen Bereichssportwart Nord/Süd. Hier müssen auch genehmigte Werbeverträge eingetragen werden.
- Spielgenehmigung für B-Jugendliche mit Formular
- Meldung von Frauen, die das Gastspielrecht in Anspruch nehmen mit Formular
Gastspielrecht für Frauen ab der Saison 2020-21:
Der Sportausschuss der BBU hat für Frauen ein Gastspielrecht in einer Frauenmannschaft eines anderen Clubs beschlossen. Frauen, die nicht in einer Frauenmannschaft ihres Clubs gemeldet sind, dürfen als Gastspielerin in einer Frauenmannschaft eines anderen Clubs spielen. Das Spielrecht in gemischten Mannschaften des eigenen Clubs bleibt dabei erhalten.
Siehe hierzu die
Abschnitt 5.4.3.